Anklage gescheitert:
Freispruch erster Klasse für Ulrich Marseille



Von OLIVER DIEKMANN


Ulrich Marseille erhielt einen Freispruch erster Klasse.
Ulrich Marseille erhielt einen Freispruch erster Klasse.


Ulrich Marseille erhielt einen Freispruch erster Klasse.
Staatsanwalt Volker Meyer bewegte sich mit seiner Anklage außerhalb rechtsstaatlicher Gefilde.

Halle. Montag, 11. Dezember 2006, Amtsgericht Halle. Ein sechseinhalb Jahre andauerndes Verfahren geht zu Ende. Ulrich Marseille erhält einen Freispruch erster Klasse. Alle absurden Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft haben sich in Luft aufgelöst. Die Anklage ist geplatzt.

Das passierte am letzten Prozesstag: 10:04 Uhr. Richter Wilfried Haag verkündet die Beschlüsse des Gerichtes. So lehnt er beispielsweise den Antrag der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung weiterer Zeugen ab. Dann schließt Richter Haag die Beweisaufnahme und fordert Staatsanwalt Volker Meyer (41) zu seinem Plädoyer auf. Der Anklagevertreter wiederholt die bekannten Vorwürfe. Am Ende seines Plädoyers beantragt Meyer, die Hauptverhandlung zu eröffnen. Dann, als der Richter ungläubig guckt, sagt er: "Ich kenne mich hier nicht aus..." Er korrigiert sich: "...äh fortzuführen." Der Vorsitzende fragt ihn: "...brauchen Sie eine Pause? Geht es ihnen gut?"

Nach einer Unterbrechung hält Verteidiger Uwe Maeffert sein Plädoyer. Der Rechtsanwalt erinnert: Im Jahr 2000 beendete Staatsanwalt Kulle das aktive Verfahren. Kein Tatverdacht. Auch die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg untermauerte diesen Standpunkt. Erst 2002 - in Sachsen-Anhalt war Wahlkampf, Ulrich Marseille Spitzenkandidat der Partei Rechtsstaatlicher Offensive - holte die Staatsanwaltschaft Halle unter Führung des damaligen Leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Dieter Schmiedl-Neuburg die Anzeige plötzlich wieder aus der Schublade. Auch der Nachfolger des 2004 pensionierten Behördenleiters, der Leitende Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann, führte das willkürlich und rechtsmissbräuchlich zustande gekommene Verfahren fort. Ob die Beamten einer Partei angehören, konnte bisher nicht festgestellt werden. Stichhaltige Beweise legte die Behörde nie vor. Im Gegenteil, die Staatsanwaltschaft startete eine Verschleierungstaktik. Das Anordnungsdokument für die Eröffnung des Verfahrens wurde aus der Akte entfernt. Spuren getilgt. Schließlich beantragt Uwe Maeffert, Ulrich Marseille freizusprechen.

Nun erhält der Unternehmer das letzte Wort. "Ich bin traurig und besorgt darüber, wie die Staatsanwaltschaft Halle mit der Rechtsstaatlichkeit umspringt. Dieser Prozess bewegt sich außerhalb des Grundgesetzes", so Ulrich Marseille. Er könne sich wehren und sich Spitzenanwälte leisten. Der einfache Bürger könne das nicht. Der werde hier verurteilt und fertiggemacht. Einzelne Beamte der Staatsanwaltschaft Halle hätten sich zu politischen Handlangern gemacht.

Im Landtagswahlkampf 2002 sollte einer möglichen Koalition mit der von Marseille vertretenden Partei vorgebeugt werden, in dem man den Spitzenkandidaten kriminalisierte.

12:04 Uhr, dann das Urteil: Richter Haag spricht Ulrich Marseille frei. Er begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass die rechtliche Wertung der Anklagevorwürfe zu keinem anderen Ergebnis kommen konnte.

Es bleibt der bittere Nachgeschmack, dass hier rechtswidrig und politisch vorgegangen worden ist. Mit dem Freispruch des sechseinhalb Jahre dauernden Verfahrens, so der Richter, gehen die Prozesskosten zu Lasten der Landeskasse.

Dann ist die Verhandlung beendet. Der Staatsanwalt hoffnungslos blamiert, so Meinungen von Prozessteilnehmern. Die Zuschauer im Gerichtssaal gratulieren Ulrich Marseille zum Freispruch erster Klasse.


Der erfolgreiche Rechtsanwalt Uwe Maeffert mit seinem Mandaten Ulrich Marseille.

Zuschauer aus dem Gerichtssaal gratulierten Ulrich Marseille nach der Urteilsverkündung.